Oft haben wir festgestellt, dass in den Treppenhäusern diverse Gegenstände, wie Kinderwagen oder sogar Regale abgestellt werden. Entsprechend der Brandschutzverordnung ist dies nicht zulässig.
Die Brandschutzverordnung schreibt vor, dass keine Gegenstände in Fluren, Fluchtwegen und in öffentlichen Gemeinschaftsräumen abgestellt werden dürfen. Dieses ist auch in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag verankert. Es ist auch wichtig zu wissen, dass im Brandfalle ein Mitverschulden angelastet werden kann (z.B. fahrlässige Tötung/Körperverletzung durch Unterlassen).
Wir bitten Sie daher, Ihre Gegenstände aus diesen Bereichen zu entfernen.
Des Weiteren behindern diese Gegenstände auch die Bewegungsfreiheit im Treppenhaus.